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   VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14.TR   

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VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14.TR (https://dejure.org/2014,41452)
VG Trier, Entscheidung vom 16.09.2014 - 1 K 987/14.TR (https://dejure.org/2014,41452)
VG Trier, Entscheidung vom 16. September 2014 - 1 K 987/14.TR (https://dejure.org/2014,41452)
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  • OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08

    Anrechnung von im vorzeitigen Ruhestand erzieltem Erwerbseinkommen

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 16. September 2008, Az.: 1 A 435/08) folgend könne ein Verlustausgleich nicht durchgeführt werden.

    Dies schließt eine den Gewinn eines bestimmten Geschäftsjahres mindernde Berücksichtigung von Verlusten aus vorangegangenen Jahren aus (so auch OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009, - 1 A 435/08 -, Rz. 16 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2010 - 9 K 114/10.F -, juris Rz. 33).

  • VG Düsseldorf, 26.07.2010 - 23 K 7988/08

    Neuberechnung und Kürzung der Versorgungsbezüge eines ehemaligen Rechtsanwaltes

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Entscheidet er sich trotz Verlusten für eine Geschäftsfortführung, so liegt es außerhalb des Pflichtenkreises des Dienstherrn, den Versorgungsempfänger im Rahmen der Ruhensberechnung durch Verminderung aktueller Gewinne um die Verluste früherer Geschäftsjahre zu entlasten und sich damit letztendlich an dem unternehmerischen Risiko zu beteiligen (VG Düsseldorf, Urteil vom 26.7.2010 - 23 K 7988/08 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Der Wortlaut stellt demnach eine inhaltliche und zeitliche Verknüpfung her zwischen dem Beziehen von Erwerbs- oder Ersatzeinkommen und dem dadurch bewirkten Ruhen von Versorgungsbezügen (vgl. zum Ganzen auch BVerwG, Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03

    Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Bei der Bestimmung des § 53 BeamtVG handele es sich um eine Regelung des Vorteilsausgleichs, die mit dem in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Alimentationsgrundsatz vereinbar sei (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005, Az.: 2 C 39/03).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Hinsichtlich des Begriffs des Erwerbseinkommens sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes - EStG - (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sowie §§ 13 bis 19a EStG) maßgebend, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2012 - BVerwG 2 C 58.11 -, juris, Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, juris) hat klargestellt, dass für die Anwendung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass das Gegenseitigkeitsverhältnis von Alimentation und Dienstleistung aufgrund des vorzeitigen Wegfalls der Dienstleistungspflicht gestört ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Dabei stehen einer versorgungsrechtlichen Berücksichtigung des steuerlich nach § 10d Abs. 4 EStG ermittelten Verlustvortrags im Rahmen des § 53 BeamtVG Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juli 2014 - 5 LB 199/13 -, Rz. 34 ff., juris).
  • VGH Hessen, 20.04.2009 - 1 A 2606/08

    Anrechnung einer aufgelösten Ansparabschreibung auf Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Grundsätzlich ist dabei für die Frage, welche Beträge wann als Erwerbseinkommen berücksichtigt werden können, der Zeitpunkt entscheidend, zu dem dem Berechtigten das entsprechende Einkommen zugeflossen ist (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 20.4.2009 - 1 A 2606/08 -, juris Rn. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2010 - 9 K 114/10

    Verlustausgleich bei Einkünften aus unterschiedlichen selbstständigen

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14
    Dies schließt eine den Gewinn eines bestimmten Geschäftsjahres mindernde Berücksichtigung von Verlusten aus vorangegangenen Jahren aus (so auch OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009, - 1 A 435/08 -, Rz. 16 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2010 - 9 K 114/10.F -, juris Rz. 33).
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